Kostenübernahme BG /Unfallkasse (Ergänzung zu den AGB für Betriebe)

Wichtige Informationen für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer

Als betriebliche Ersthelferin bzw. betrieblicher Ersthelfer sind Sie über Ihren Arbeitgeber bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) versichert.
Auf Grundlage dieser Versicherung können die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass das hierfür erforderliche Abrechnungsformular vollständig ausgefüllt spätestens zu Kursbeginn beim Ausbilder oder bei der Ausbilderin eingereicht werden muss.

Liegt das Abrechnungsformular zu Kursbeginn nicht oder nicht vollständig vor, wird die Teilnahmebescheinigung erst nach vollständigem Eingang des Originals ausgestellt und gegen Erstattung der Portokosten postalisch an die Firma versendet.

Geht das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular nicht innerhalb von 8 Kalendertagen nach dem Kurstermin bei uns ein, wird eine Teilnahmegebühr von 60,00 EUR pro Teilnehmer zum Privatteilnehmertarif berechnet.

DGUV-Abrechnung – Informationen für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer  

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Vorgehensweise zur Abrechnung Ihres Erste-Hilfe-Kurses über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Formulare vollständig ausgefüllt und spätestens zu Kursbeginn in Originalform (mit Stempel und Unterschrift; keine Kopie) bei der Kursleitung

Berufsgenossenschaft / Unfallkasse Vorgehensweise
BG Bau, BG ETEM, BG RCI, BG Verkehr, BGHW, BGHM, VBG, SVLFG Bitte laden Sie das entsprechende Abrechnungsformular von der Website Ihrer Berufsgenossenschaft herunter, füllen Sie es vollständig aus und legen Sie es spätestens zu Kursbeginn der Kursleitung im Original mit Stempel und Unterschrift vor. Kopien werden nicht akzeptiert.
BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) Bitte füllen Sie das Formular online auf der Website der BGN aus und drucken Sie es aus. Geben Sie dieses in Originalform (mit Stempel und Unterschrift; keine Kopie) spätestens zu Kursbeginn der Kursleitung ab.
BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) Nachdem Sie einen Termin gewählt haben, füllen Sie bitte das Formular online auf der Website der BGW aus. Drucken Sie es aus und geben Sie es in Originalform (mit Stempel und Unterschrift; keine Kopie) spätestens zu Kursbeginn der Kursleitung ab.
UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) Bitte füllen Sie vor Kursbeginn das Formular auf der Website der UKBW aus und drucken Sie es aus. Legen Sie es in Originalform (mit Stempel und Unterschrift; keine Kopie) spätestens zu Kursbeginn der Kursleitung vor.
Unfallkassen (allgemein) Bitte beantragen Sie vor Kursbeginn bei Ihrer Unfallkasse einen Gutschein oder eine Kostenübernahmebestätigung (idealerweise telefonisch bei der Abteilung „Prävention“). Legen Sie diese Dokumente in Originalform (mit Stempel und Unterschrift; keine Kopie) spätestens zu Kursbeginn der Kursleitung vor.

Hinweise zum Ausfüllen des Abrechnungsformulars
Bitte achten Sie darauf, dass das Abrechnungsformular vollständig und korrekt ausgefüllt ist, bevor Sie es beim Kursbeginn abgeben. Im Einzelnen gilt:

Feld „Bestätigung durch das Unternehmen“ (unten links):
Dieses Feld muss vollständig ausgefüllt werden. Tragen Sie bitte den Namen, Vornamen, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse der zuständigen Ansprechperson im Unternehmen ein.

Feld „Stempel und Unterschrift“ (unten rechts):
Das Formular muss hier vom Unternehmen gestempelt und unterschrieben werden. Zusätzlich sind Ort und Datum einzutragen.

Teilnahme mehrerer Personen:
Wenn mehrere Beschäftigte eines Unternehmens am Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen, können Sie bis zu 10 Teilnehmende (mit Namen und Geburtsdaten) in einem Abrechnungsformular erfassen.

Bei mehr als 10 Teilnehmenden:
Bitte erstellen Sie ein weiteres Abrechnungsformular, sofern alle Mitarbeitenden bei der gleichen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit derselben Unternehmensnummer (UNR) versichert sind.

Unterschiedliche Unternehmensnummern (UNR):
Sollten mehrere Teilnehmende zwar bei derselben Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse versichert sein, jedoch unter verschiedenen Unternehmensnummern, ist für jede Unternehmensnummer ein separates Abrechnungsformular auszufüllen. Die oben genannten Anforderungen gelten dabei jeweils entsprechend.